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Neue Entscheidung zur Faltenunterspritzung



Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Keine Faltenunterspritzung durch Kosmetikerinnen

Die Faltenunterspritzung durch Kosmetikerinnen, die über keine Heilpraktikererlaubnis verfügen, ist unzulässig.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Juni 2007 (Az.: 3 B 82.06) entschieden, indem es die Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Entscheidung vom 28.04.2006, Az.: 13 A 2495/03) zurückgewiesen und diese Entscheidung damit bestätigt hat.

Die Frage, ob eine Faltenunterspritzung unter den Begriff der Heilkunde i.S.d. Heilpraktikergesetzes fällt, stelle keine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts dar, so das Bundesverwaltungsgericht. Wie das OVG Münster zu Recht dargelegt habe, seien die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine Tätigkeit als Ausübung der Heilkunde anzusehen, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr seit langem geklärt. Insbesondere sei entschieden, dass die kosmetische Zielsetzung eines Eingriffs in den Körper die Bewertung, der Eingriff sei der Ausübung der Heilkunde zumindest gleichzustellen, nicht ausschließt. Unter diesen Umständen hänge die Beantwortung der Frage nach der Einordnung der Faltenunterspritzung als Ausübung der Heilkunde im Wesentlichen von der Einschätzung der mit dieser Tätigkeit verbundenen Risiken ab. Dies sei aber eine Einschätzung, die die Ebene der Tatsachenfeststellung betreffe und damit mit der Revision nicht angegriffen werden könne.

Das OVG Münster hatte in den Vorinstanz entschieden, dass Kosmetikerinnen, die über keine Heilpraktikererlaubnis verfügen, keine Falten unterspritzen dürfen. Denn bei Kosmetikerinnen könne von einer für die sachgemäße Faltenunterspritzung unbedingt notwendigen medizinischen Kenntnis nicht ausgegangen werden, so das Gericht. Vielmehr sei für diese Art der Ausübung der Heilkunde zumindest eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich.

Rechtsanwalt Thomas Bruggmann, LL.M. GRAEFE Rechtsanwälte www.graefe-portal.de




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