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Kosmeitk und Recht |
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Hier finden Sie eine Auswahl von generellen Informationen.. Wir sind mit diesen verschiedenen
Sites laufend in Verbindung gekommen. Ein rechtlicher Hinweis hierzu finden Sie auf unser Kosmetik-Impressumseite.
Wir haben unser Haupttätigkeitsfeld in der Kosmetik. Die meisten von den untenstehenden
Seiten behandeln ganz andere Themen.
Die Häufigkeit, z.b. zum Wellness / Kosmetik / Medizin / Gesundheit hat keine
besondere Bedeutung, sondern hat sich im
laufe der Zeit mit diesen Webseite-Betreibern zufällig ergeben.
Haben auch Sie eine Homepage die im Bereich Kosmetik, Welness, Medizin oder Gesundheit
sein Schwerpunkt hat sind wir
sehr an einer gegenseitigen Unterstützung durch solche generelle Informationen interessiert.
Das Internet bewertet dies positiv für beide Partner. Möchten auch Sie mit
uns generelle Informationen austauschen?
Wir freuen uns diesbezüglich uns auf eine E-Mail von Ihnen. Die Zusammenarbeit erstellen wir manuell,
dafür habe wir keine automatische Plattform. Auch weil wir die Seiten vorher gerne persönlich "begutachten"
möchten. Davon profitieren wir alle..
Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Die Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt diese Rechtssysteme des objektiven Rechts wiederum in Rechtsgebiete, die nach methodischen Gesichtspunkten in die drei großen Bereiche des öffentlichen Rechts, Privatrechts und Strafrechts, nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in methodenübergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht gegliedert werden.
Aus den Normen des objektiven Rechts ergibt sich für die Normadressaten im Einzelfall eine Berechtigung (subjektives Recht), wie etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Eigentumsrecht, ein Anspruch (zum Beispiel eines Verkäufers auf den Kaufpreis) oder das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten.
Zur Ermittlung des geltenden Rechts ist von Rechtsquellen auszugehen. Die wichtigste Quelle des objektiven Rechts ist heute das Gesetz. Selbst das Präjudiz aus dem Case Law (Richterrecht) des anglo-amerikanischen Rechtskreises wird dort immer mehr vom förmlichen Gesetzesrecht (Statutory Law) abgelöst. Das auch im Völkerrecht geltende Gewohnheitsrecht füllt als ungeschriebene Rechtsquelle Lücken in den gesetzlichen Regelungen. Ob es über dieses positive Recht hinaus weitere Rechtsquellen gibt, ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Die rechtsphilosophische Richtung der Naturrechtslehre stellt dem positiven Recht ein überpositives Recht gegenüber, ein ewig gültiges, dem menschlichen Einfluss entzogenes Recht, das seine Gültigkeit von der Natur des Menschen oder einer höheren Macht (Vernunft, Natur oder Gott) ableitet und nicht legitim durch staatliche Gesetzgebung geändert werden kann.
Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das Recht – vor allem das Strafrecht – staatliche Sanktionen für den Fall vor, dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Je nach Gesellschaftsordnung und politischer Auffassung überschneiden sich Recht, Moral und Sitte unterschiedlich stark.
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